Service

AGB

A. Geltungsbereich

  1. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen der Firma Planetary Quantum GmbH. und ihren Kunden.
  2. Planetary Quantum erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

B. Allgemeine Bestimmungen

1. Zustandekommen des Vertrags

a. Durch Unterzeichnung des Vertrages unterbreitet der Kunde gegenüber Planetary Quantum ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot für die Dauer von 1 Woche nach Eingang des Vertrages bei Planetary Quantum gebunden.

b. Der Vertrag kommt zustande, wenn Planetary Quantum die Annahme des Antrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.

c. Angebote von Planetary Quantum sind stets freibleibend und unverbindlich. Planetary Quantum kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

Bei Verträgen mit Minderjährigen ist die Einwilligung der Eltern für einen wirksamen Vertragsabschluss notwendig.

d. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er u.U. ein Widerrufsrecht, über das er gesondert in Schriftform informiert wird.

2. Kündigung

  • a) Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote (insb. Angebote mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Seiten bleibt hiervon unberührt.
  • b) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Pflichten der Planetary Quantum

  • a) Planetary Quantum bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Hauptvertrag.
  • b) Soweit Planetary Quantum entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
  • c) Planetary Quantum ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.
  • d) Planetary Quantum weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Dies gilt umso mehr, als Planetary Quantum an der Erstellung eingesetzter Software nicht beteiligt ist.

 

Planetary Quantum garantiert nicht, dass die eingesetzte Hard- und Software den spezifischen Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet oder absturz-, fehler- und virusfrei sind. Planetary Quantum gewährleistet lediglich, dass die eingesetzte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung der jeweiligen Hersteller funktioniert. Für bekannte Fehler der Produkte übernimmt Planetary Quantum keinerlei Gewährleistung

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

a) Der Kunde ist verpflichtet, die von Planetary Quantum angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet:

i. Planetary Quantum unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren. Dazu zählen auch wesentliche Änderungen seiner bei Vertragsschluss übermittelten Kontaktdaten.

ii. Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Planetary Quantum – Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt

  • die Leistungen anderer Teilnehmer der Planetary Quantum – Dienste unberechtigt zu nutzen,
  • nicht im Vertrag zwischen Planetary Quantum und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
  • Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Planetary Quantum – Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern,
  • einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die Planetary Quantum – Dienste unberechtigt zu verbreiten,
  • Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
  • strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von Planetary Quantum zu verbreiten oder zugänglich zumachen,
  • dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,
  • sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.

iii. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Planetary Quantum -Netz einschlägig sein sollten;

iv. den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;

v. Planetary Quantum erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;

vi. nach Abgabe einer Störungsmeldung Planetary Quantum die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.

b) Verstößt der Kunde gegen die unter a) ii. und a) iii. genannten Pflichten, ist Planetary Quantum sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

c) Verstößt der Kunde gegen das unter a) ii. genannte Verbot der Verbreitung und/oder Zugänglichmachung strafbarere Inhalte, inbesondere pornographischer oder verleumderischer Inhalte, wird gegenüber Planetary Quantum für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € fällig.

d) Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde Planetary Quantum den entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen und stellt Planetary Quantum von allen Ansprüchen Dritter frei.

e) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.

f) In den unter a) ii. und a) iii. genannten Fällen ist Planetary Quantum neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren sowie die betreffenden Inhalte zu ändern oder zu löschen.

g) Der Kunde wird von seiner Internet-Präsenz in geeigneten Intervallen Sicherungskopien aller Inhalte erstellen, die nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen. Er trägt damit im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht dazu bei, dass die Internet-Präsenz im Falle eines Systemausfalls schnell und kostengünstig wiederhergestellt werden kann.

Auf eine Erstellung von Sicherungskopien durch Planetary Quantum kann er nur dann vertrauen, wenn dieses Leistungsmerkmal explizit Bestandteil des Hauptvertrages geworden ist (z.B. durch Beauftragung der Leistung „Backup-Service“).

5. Haftung

  • a) Für Sach- und Rechtsmängel haftet Planetary Quantum nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
  • b) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Planetary Quantum unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Planetary Quantum haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet Planetary Quantum nicht. Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Im Übrigen wird die Haftung von Planetary Quantum wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf das vom Kundenzu entrichtende Jahresentgelt und für den Schadensersatz statt der Leistung auf zwei vom Kunden zu entrichtende Brutto-Jahresentgelte begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer Planetary Quantum etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
  • c) Die Haftungsbeschränkungen unter b) gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • d) Ist die Haftung von Planetary Quantum ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • e) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Planetary Quantum oder Dritte, durch die missbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der Planetary Quantum – Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

6. Sicherheitsleistung bei Ansprüchen Dritter

  • a) Sollte Planetary Quantum durch Dritte aufgefordert werden, eine Domain wegen der angeblichen Verletzung fremder Rechte freizugeben, zu sperren oder zu übertragen oder Zugriff auf Hardware oder Daten des Kunden zu gewähren, ist es hierzu zur Vermeidung eigener Haftungsrisiken berechtigt, falls

 

i. die Drittforderung nicht offensichtlich unbegründet erscheint und

ii. der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung (Anwalts- und Prozesskosten) in geeigneter Form und ausreichender Höhe (mindestens 7.500 €) stellt.

  • b) Planetary Quantum wird den Kunden über alle diesbezüglichen Maßnahmen informieren.

7. Nutzung durch Dritte

  • a) Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Planetary Quantum – Dienste durch Dritte, vom Kunden oder seinen Angestellten bzw. Erfüllungsgehilfen unterschiedliche Personen ist nicht gestattet. Der Kunde darf die Leistungen nur für seine Zwecke verwenden, nicht aber weiterverkaufen und untervermieten.
  • b) Die unter a) getroffene Regelung gilt jedoch nicht für Wiederverkäufer (Reseller). Diese müssen als solche eindeutig bei Vertragsabschluss bezeichnet sein. Reseller haben Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Reseller steht Planetary Quantum gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
  • c) Der Reseller hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Reseller weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von Planetary Quantum erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.

8. Zahlungsbedingungen

  • a) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt Planetary Quantum dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die Rechnung wird dem Kunden in elektronischer Form per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse gesendet, es sei denn, der Kunde hat sich für einen postalischen Rechnungsversand entschieden. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
  • b) Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
  • c) Bei Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung hinsichtlich des Datentransfer- und Speicherplatzvolumens unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, bei Überschreitung des Volumens die entstandenen Kosten nach entsprechender Rechnungsstellung zu zahlen.
  • d) Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt Planetary Quantum sind vom Kunden zu tragen.

9. Aufrechungs- und Zurückhaltungsrecht, Leistungsstörung

  • a) Gegen die Ansprüche von Planetary Quantum kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
  • b) Dauert eine Störung der Planetary Quantum – Leistungen, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

i. der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Planetary Quantum – Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und

ii. die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

  • c) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Planetary Quantum liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gem. Nr. B. 10. dieser AGB.

10. Verfügbarkeit der Dienste

Planetary Quantum bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Planetary Quantum wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.Sollte der Kunde vertraglich vereinbarte Kapazitätsgrenzen (z.B. Speicherplatz, Datenvolumen) überschreiten, hat er daraus resultierende Verfügbarkeitseinschränkungen der angebotenen Dienste selbst zu vertreten.

11. Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug ist Planetary Quantum berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. bzw. bei Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. BGB sind, in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Planetary Quantum in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Planetary Quantum berechtigt, diesen geltend zu machen.
  2. Planetary Quantum kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als zwei Monate in Verzug befindet, Planetary Quantum den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat. Planetary Quantum ist dann auch berechtigt, eine vertragsgegenständliche Domain nicht weiter registriert zu halten und diese freizugeben.
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt Planetary Quantum vorbehalten.

12. Geheimhaltung / Datenschutz

  1. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes und § 3 des Teledienstedatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Planetary Quantum personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  2. Soweit sich Planetary Quantum Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Planetary Quantum berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen. Dazu ist Planetary Quantum im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von Planetary Quantum sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
  3. Planetary Quantum erklärt, dass Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und Planetary Quantum die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

C. Spezielle Bestimmungen
hinsichtlich einzelner Leistungsangebote

Domainverwaltung

a) Domainregistrierung

Planetary Quantum kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die vom Kunden bestellten Domainnamen auch tatsächlich bei der zuständigen Registrierungsstelle registriert werden können. Es kann auch keine Garantie übernommen werden, dass zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

Bei der Beschaffung und Pflege von Domains wird Planetary Quantum lediglich als Vermittler im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domainvergabe tätig. Die unterschiedlichen Top Level Domains (z.B. .de) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domains maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien (z.B. bei .de Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien des DENIC e.G).

b) Kundenpflichten

Der Kunde ist verpflichtet, die zur Domainregistrierung erforderlichen Daten des Domaininhabers richtig und vollständig anzugeben. Dies umfasst neben dem Namen immer auch eine ladungsfähige Anschrift sowie Kontaktmöglichkeiten per E-Mail und Telefon. Änderungen dieser Daten sind Planetary Quantum unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beauftragte Domain sowie Ihre Verwendung keine Rechte Dritter oder Straf- bzw. Bußgeldvorschriften verletzt.

c) Haftungsfreistellung

Der Kunde stellt Planetary Quantum von allen Ersatzansprüchen Dritter, die die Domain betreffen, frei. Ebenfalls stellt er Planetary Quantum von allen Aufwendungen, die auf einer unzulässigen Verwendung  des Domain-Namens beruhen, frei.

d) Verzug

Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden wird hinsichtlich der vom Kunden über Planetary Quantum registrierten Domains ausdrücklich auf die Regelung unter Nr. B. 11. 2. dieser AGB hingewiesen.

D. Schlussbestimmungen

a) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von Planetary Quantum in Berlin, Bundesrepublik Deutschland.

b) Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.

c) Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von Planetary Quantum als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Planetary Quantum ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

d) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Stand der AGB: Juli 2021